StVO §22 Ladungssicherung – einfach erklärt

Die wichtigsten Punkte aus StVO §22 zur Ladungssicherung. Verständlich aufbereitet mit Praxisbeispielen.

Der §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Ladungssicherung in Deutschland. Jeder, der gewerblich oder privat Ladung transportiert, muss die Vorgaben dieses Paragraphen kennen und einhalten. Wir erklären die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah.

Was sagt §22 StVO genau?

Der Paragraph regelt in insgesamt 5 Absätzen, wie Ladung auf Fahrzeugen zu transportieren ist. Die wichtigsten Kernaussagen:

Absatz 1: Die Grundregel

„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können."

Das bedeutet konkret: Ihre Ladung muss in jeder Verkehrssituation gesichert sein – nicht nur bei normaler Fahrt, sondern auch bei Vollbremsungen und Ausweichmanövern.

Absatz 2: Abmessungen

Die Ladung darf bestimmte Maße nicht überschreiten:

  • Höhe: Maximal 4,00 m ab Fahrbahn
  • Breite: Maximal 2,55 m (bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen 3,00 m)
  • Überhang vorne: Kein Überstand über die Fahrzeugfront erlaubt
  • Überhang hinten: Maximal 1,50 m (bei Entfernungen über 100 km: max. 1,50 m, über 250 km: nur mit Genehmigung)

Absatz 3: Kennzeichnung bei Überstand

Ragt die Ladung mehr als 1 m nach hinten über das Fahrzeug hinaus, muss sie gekennzeichnet werden:

  • Bei Tag: Rote Fahne (mind. 30×30 cm) oder rotes Schild
  • Bei Dunkelheit/schlechter Sicht: Rotes Licht und roter Rückstrahler

Absatz 4: Seitliche Kennzeichnung

Ladung, die seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugbeleuchtung hinausragt, muss nach vorne mit weißem Licht und nach hinten mit rotem Licht kenntlich gemacht werden.

⚠️ Wichtig zu wissen

Der §22 StVO richtet sich an den Fahrzeugführer. Das heißt: Der Fahrer ist in erster Linie verantwortlich. Aber auch Verlader und Unternehmer können haftbar gemacht werden!

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Handwerker mit Transporter

Ein Handwerker transportiert Holzplatten im Sprinter. Er legt sie nur lose in den Laderaum, ohne sie zu sichern. Bei einer Vollbremsung rutschen die Platten nach vorne und durchbrechen die Trennwand zur Fahrerkabine. Verstoß gegen §22 Abs. 1 StVO – Bußgeld: 35€, bei Gefährdung: 60€ + 1 Punkt.

Beispiel 2: Umzug mit Anhänger

Ein Schrank ragt 1,20 m über das Heck des Anhängers hinaus, ist aber nicht gekennzeichnet.Verstoß gegen §22 Abs. 3 StVO – Bußgeld: 25€. Kommt es zu einem Unfall, haftet der Fahrer für alle Schäden.

§22 StVO und die VDI 2700

Der §22 StVO gibt den gesetzlichen Rahmen vor, ist aber bewusst allgemein gehalten. Wie Ladungssicherung konkret umzusetzen ist, definiert die VDI 2700 Richtlinie. Gerichte und Sachverständige ziehen die VDI 2700 regelmäßig als Maßstab heran.

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Fazit

Der §22 StVO ist klar und eindeutig: Ladung muss gesichert sein. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern im Ernstfall auch strafrechtliche Konsequenzen. Eine professionelle Schulung ist der sicherste Weg, um alle Anforderungen zu kennen und umzusetzen.