Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Ladungssicherung, VDI 2700 und unsere Schulungen.
Die VDI 2700 selbst ist eine Richtlinie und keine Pflicht. Jedoch verweisen gesetzliche Regelungen wie die StVO §22 und die DGUV Vorschrift 70 auf die VDI 2700 als anerkannten Stand der Technik. Im Schadensfall wird die Einhaltung der VDI 2700 als Nachweis für ordnungsgemäße Ladungssicherung herangezogen. Daher ist eine Schulung dringend empfohlen.
Die Haftung ist auf mehrere Parteien verteilt: Der Fahrer ist für die Ladungssicherung während der Fahrt verantwortlich (StVO §22). Der Verlader haftet für die ordnungsgemäße Verladung (HGB §412). Der Frachtführer/Unternehmer trägt die Organisationsverantwortung und muss sicherstellen, dass geschultes Personal eingesetzt wird (DGUV Vorschrift 70).
Die Bußgelder variieren je nach Schwere des Verstoßes: Leichte Verstöße: 25-75€. Mittlere Verstöße: 150-300€ plus 1 Punkt in Flensburg. Schwere Verstöße mit Gefährdung: 350-425€ plus 1 Punkt. Bei Unfällen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und Regressforderungen der Versicherung.
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